Was tun nach einem Unfall?
10 Tipps die Ihnen helfen es besser zu verstehen
- Sie haben das Recht, den Gutachter zu
beauftragen, den Sie selbst bestimmen.
Ab einer Schadenshöhe von 715 € haben Sie das Recht
- auf Kosten des eintrittspflichtigen Versicherers - ein
Sachverständigengutachten (Kraftfahrzeughaftpflicht-
gutachten) erstellen zu lassen. Damit haben Sie
- die Beweissicherung,
- den Schadensumfang und die Schadenshöhe,
- den Wiederbeschaffungswert,
- die Wertminderung, sofern Allgemeinzustand,
Fahrzeugalter, und KM-Laufleistung es angemessen
erscheinen lassen - und letztlich
- den Restwert, soweit dieser ermittelt werden muss.
Die Kosten für das Gutachten muss die Haftpflicht-
Versicherung des Unfallverursachers bezahlen.
Beachten Sie, daß im Falle der Veräußerung Ihres
Fahrzeugs die Unfallschäden, auch wenn sie repariert
worden sind, angegeben werden müssen.
Das Gutachten können Sie als Grundlage so verwen-
den, daß Ihnen Ärger und Kosten erspart bleiben,
sofern der Käufer sich auf relevante Schäden beziehen
will, und Schadensersatzforderungen gegen Sie erhebt
wegen Verschweigens von unfallbedingten Schäden. - Auswahl Reparaturwerkstatt: Sie haben das Recht,
die Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens mit der
Beseitigung der unfallbedingten Schäden selbst zu
bestimmen. - Auswahl Rechtsanwalt: Sie haben das Recht, den
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und nach Ihrer Wahl mit
der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zu
beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die
gegnerische Versicherung übernehmen. - Mietwagen oder die Nutzungsausfall-
Entschädigung: Sie haben das Recht, einen Miet-
wagen der gleichen Art und Güte, oder die Nutzungs-
ausfall-Entschädigung für die Zeit, in der Sie durch den
Unfallschaden bedingt, Ihr Fahrzeug nicht benutzen
können, zu beanspruchen. Diese Kosten sind ebenfalls
von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. - Auswahl Schadensregulierung:
Sie haben das Recht zu wählen, ob Sie den Schaden
- über die Höhe des Gutachtens,
- nach Rechnung der Reparaturwerkstatt,
- Teilreparatur,
- über eine Totalschaden-Abrechnung
vornehmen wollen.
Informationen über Ihre Vorteile zu der Auswahl Ihrer
Entscheidung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt. - Schadensabwicklung: Achtung, wenn Ihnen von der
gegnerischen Versicherung deren eigener Gutachter
angeboten wird.
Behalten Sie die Abwicklung des
Unfallschadens in Ihren eigenen Händen!
Lassen Sie sich in Ihrem Interesse von der gegneri-
schen Versicherung nicht dazu drängen, die Regelung
des Schadens über deren „Schadenssteuerung“
abzuwickeln.
Es besteht für Sie das Risiko, daß Ihre berechtigten
Schadensersatzansprüche nicht in vollem Umfang
ersetzt werden. So kann für Sie ein erheblicher Nachteil
entstehen. Ihr persönlicher Gutachter und auch der
Rechtsanwalt sichern Ihnen die korrekte Schadensab-
wicklung zu. Sie sind der Herr der Abwicklung des
Unfallschadens (nicht etwa der eintritts-
pflichtige Versicherer). - Schadensminderung: Alle Beteiligten am Unfallscha-
den, Sie selbst als Geschädigte(r), der Gutachter
auch der Rechtsanwalt müssen der gesetzlichen Pflicht
zur Schadensminderung folgen. Das bedeutet, daß sich
niemand durch einen Schaden bereichern darf. - Gleichstellung: Es darf aber auch keine Situation
entstehen, die Sie als Geschädigten durch das Scha-
densereignis „ärmer“ stellt als unmittelbar vor dem
Schadensfall. - Angaben zum Unfallhergang:
Es müssen alle Angaben zu dem Schaden wahrheitsge-
mäß sein. Das ist von größter Wichtigkeit, da falsche
oder unwahre Angaben zur strafrechtlichen Verfolgung
führen. - Steigende Versicherungsprämien:
Der unabhängige, freie Sachverständige (Gutachter)
trägt auch dazu bei, daß die gegnerische Versicherung
vor nicht zutreffenden Schadensersatzleistungen
bewahrt wird.